Kosten

Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit sind - mit Ausnahme der Gebühren für eine bloße Beratung - im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren ist dem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen möglich, für eine Überschreitung bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

Kostenübernahme durch den Staat, Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite

Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Dienste eines Rechtsanwalts, ohne dass der Rechtssuchende letztendlich selbst die Kosten dafür tragen müsste:

Beratungshilfe
Die Beratungshilfe soll dem Rechtssuchenden eine kostenlose Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt ermöglichen. Durch sie sind die Kosten für eine Beratung und die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite gedeckt. Ihr Rechtsanwalt rechnet die anfallenden Gebühren direkt mit der Staatskasse ab.
Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier!

Prozesskostenhilfe (PKH)
Mit der Prozesskostenhilfe kann die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht finanziert werden. Je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen werden die anfallenden Gerichtskosten und die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt vom Staat getragen.

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen. Ich werde mich in diesem Fall mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten aufkommt.

Kostenerstattung durch den Gegner
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Ihr Gegner zur Übernahme der Kosten verpflichtet, die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind. Bei den Kosten eines Gerichtsprozesses ist dies in der Regel dann der Fall, wenn Sie den Prozess gewinnen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung hat Ihr Gegner Ihnen ebenfalls in vielen Fällen Ihre Kosten zu erstatten. Hierüber berate ich Sie gerne.

Unsere Gebühren

Sollte einer der vorgenannten Fälle bei Ihnen nicht in Betracht kommen, berechnet sich die Vergütung wie folgt:

Erstberatung
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt je nach Schwierigkeit und Umfang der Problemstellung in der Regel 59,50 € inkl. MwSt.
Sollte ich Sie in derselben Angelegenheit auch gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, entfallen die Gebühren für die Erstberatung vollständig.

Außergerichtliche Vertretung
In den Fällen, in denen ich Sie außergerichtlich vertreten, bestimmen sich die Gebühren zumeist nach dem Streitwert. Dies schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Über die Höhe der Gebühren berate ich Sie gerne. In bestimmten Fällen hat die Gegenseite die Gebühren zu übernehmen.

Prozessführung
In den Fällen, in denen ich für Sie einen Prozess führe, bestimmen sich die Gebühren ebenfalls nach dem Streitwert. Eine ausführliche Beratung über die bei einem Gerichtsprozess voraussichtlich anfallenden Kosten ist eine Selbstverständlichkeit. Auch hier hat die Gegenseite in bestimmten Fällen die Gebühren zu tragen.