Beratung

Eine gründliche Beratung steht am Anfang eines jeden Mandatsverhältnisses. Erster Schritt ist hierbei die gemeinsame Aufarbeitung des der Problemstellung zugrunde liegenden Sachverhalts. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Aufklärung über das zu erwartende Kostenrisiko.
Am Ende einer Beratung steht eine Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten, wie in Ihrer Sache weiter vorgegangen werden kann. Dabei erhalten Sie einen konkreten Vorschlag, wie Sie Ihr Ziel am Besten erreichen. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise liegt dann jedoch allein bei Ihnen.


Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung kann in einem Schreiben an die Gegenseite oder an eine Behörde bestehen. In manchen Fällen bietet sich aber auch ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite an.
Ziel der außergerichtlichen Vertretung ist in jedem Fall die Herbeiführung einer gütlichen Einigung ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Eine gütlicher Einigungsversuch hat insbesondere deswegen immer Priorität, weil hierdurch in erheblichem Umfang Kosten gespart werden können und das persönliche Verhältnis zur Gegenseite nicht in dem Maße belastet wird, wie durch einen Gerichtsprozess.


Prozessführung

Nicht immer lässt sich aber eine gütliche Einigung herbeiführen, oftmals ist ein Prozess unvermeidbar. Zum Beispiel, weil Ihr Gegner hart bleibt und Sie nur mit gerichtlicher Hilfe zu Ihrem Recht kommen.
Auch vor einer gerichtlichen Vertretung steht jedoch immer die sorgfältige Prüfung der Rechtslage, die Aufklärung über die Erfolgsaussichten und eine umfassende Beratung über alternative Vorgehensweisen und das Kostenrisiko.