Lohn & Gehalt

Als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer Lohn bzw. Gehalt und daneben oft auch Sonderzahlungen wie z.B. Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Jubiläumszuwendungen.
Die hierzu in Arbeitsverträgen getroffenen Regelungen, die häufig mit (kombinierten) Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalten versehen sind, lassen den Arbeitnehmer oft im Unklaren, ob ihm nun eine entsprechende Zahlung zusteht oder nicht. Häufig existieren aber auch gar keine schriftlichen Absprachen zu Sonderzahlungen des Arbeitgebers.

Wichtig: Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt sind oft Ausschlussfristen zu beachten. Diese können sowohl in dem individuell geschlossenen Arbeitsvertrag als auch in einem Tarivertrag enthalten sein. Besteht eine Ausschlussfrist (z.B. von 3 Monaten), muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist beim Arbeitgeber - in der Regel schriftlich - geltend machen. Tut er dies nicht, verfallen seine Ansprüche.